Die Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes

Das derzeit noch gültige Hochschulgesetz in Sachsen ist seit 1997 gültig, nun soll zum 1. Januar 2009 eine Aktualisierung, oder in den Worten der Landesregierung eine Novellierung erfolgen. Die Diskussion um die Neufassung sind nun schon einige Jahre alt. Im letzten Dezember gab es sachsenweite Aktionstage und eine große Demonstration von Studierende in Dresden. Aus Freiberg nahmen damals über 300 Personen teil, für die hiesige Universität ein echter Rekord und seit damals auch fast das einzige politische Lebenszeichen der Freiberger Studierendenvertretung. Der Grund für die, durch die Konferenz Sächsischer Studentenräte (KSS) auch noch anhaltenden Proteste sind die massiven Einschnitte in die Mitbestimmungsrechte der Studierenden mit dem neuen Hochschulgesetz. Genauer gesagt wird die demokratischer Mitbestimmung der Hochschulangehörige de facto abgeschafft. Das neue Zauberwort heißt “Stellungnahme”….

Aber der Reihe nach! Bisher ist es an sächsischen Hochschulen so, dass die Angehörigen dieser Einrichtungen in vier Gruppen eingeteilt werden, die Hochschullehrer, die wissenschaftlichen Mitarbeiter, sonstige Angestellte und die Studierenden, als zahlenmäßig größte Gruppe. In allen Gremien der Hochschule, vom Konzil bis hinzu den Prüfungsausschüssen sind alle Gruppen vertreten. Daneben gibt es noch die Selbstverwaltungsgremien der Studierenden: Fachschaftsräte und Konzil.

Die beiden wichtigsten Gremien der Hochschule sind das Konzil, das alle Grundsatzentscheidungen trifft und unter anderem den Rektor und seine Prorektoren wählt. Im Senat werden alle Entscheidungen, die Forschung und Lehre betreffen, gefällt, so zum Beispiel welche Studiengänge es gibt und wie diese ausgestaltet werden. Neben den gewählten Mitgliedern aus allen Gruppen sind hier auch die Dekane der Fakultäten vertreten. Leider ist es heute schon so, dass die Professoren qua Gesetz die Mehrheit der Stimmen in fast allen Gremien haben. Mit dem neuen Hochschulgesetz wird ihnen aber selbst mit diesem Vorsprung der Wind aus den Segeln genommen, von Mitarbeitern und Studenten ganz zu schweigen.

Das Konzil wird es nach dem neuen Hochschulgesetz gar nicht mehr geben. Der Senat wird auf maximal 17 Mitglieder eingedampft, wobei die Dekane kein Stimmrecht mehr haben und Vertreter der Studierenden wahrscheinlich auch nicht mehr auftauchen. Die Leitung der Hochschule obliegt dann fast allein dem Rektor. Der Senat darf über die (Grund-)Ordnung der Hochschule befassen und den Rektor wählen. Letzterer muss dann auch nicht mehr von der entsprechenden Hochschule stammen, ja eigentlich noch nicht mal studiert haben. Es reicht wenn zu “erwarten” ist, dass er oder sie den Aufgaben gerecht wird. Die Hoheit über grundlegende finanzielle Entscheidungen, langfristige Planungen sowie die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen wird dann dem neu einzurichtenden Hochschulrat obliegen. Dieses Gremium ist vollends undemokratisch: Maximal ein Viertel seiner Mitglieder werden vom Senat benannt, den Rest schickt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Diese Vertreter müssen allesamt externe Positionen haben und dürfen nicht aus der Hochschule stammen. Wie das die Autonomie der Hochschulen fördern soll, bleibt das Geheimnis der sächsischen Staatsregierung. Das Einzige was dabei gedeiht, ist die Machtkonzentration auf den Rektor und den Hochschulrat, denn der Senat mit seinen gewählten Mitgliedern darf sich dann vor allem im Abgeben von Stellungnahmen üben, die aber niemanden zu irgendwas verpflichten.

Die Beschneidung von Mitbestimmungsrechten nicht nur der Studierenden passt in das Gesamtbild, der das gesellschaftliche Klima immer rauer werden lässt: Arbeitehmerrechte werden abgebaut, während Löhne stagnieren. Der Sozialstaat wird langsam aber sicher von einem Überwachungsstaat abgelöst, die gewählten Politiker trauen ihrem Volk nicht mehr über den Weg. Der Prozess der Privatisierung weiter Teile des öffentlichen Sektors schreitet immer mehr voran, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis er auch die Universitäten (in vollem Umfang) erfasst, sofern er das nicht schon längst hat. Dabei ist der neoliberale “Klimawandel” keineswegs ein natürliches Phänomen und zu dem es keine Alternative gibt, wie uns seine Befürworter unter dem Slogan “TINA - There Is No Alternative” - verkünden wollen. Nein, er ist menschengemacht und seit Jahren (wenn nicht gar Jahrzehnten) Programm.

Wie ist nun die aktuelle Hochschulreform in diesem Kontext zu sehen? Um dies klarer zu machen bedarf es einen tieferen Blickes in die Rolle des Bildungssystems. Die Wirtschaft benötigt ausgebildete Arbeitskräfte. Diese Ausbildung übernimmt zum größten Teil der Staat. Dabei stellt die Ausbildung auch gleichzeitig einen Selektionsmechanismus für den differenzierten Bedarf der Wirtschaft an unterschiedlich qualifizierten Arbeitskräften dar. Deutschlands Bildungssystem erfüllt diese Funktionen besonders gut und ist hierbei eines der sozial selektivsten, wie schon des öfteren durch Organisationen wie die UNO und OECD festgestellt wurde: Kinder aus sozial schwächeren bzw. sogenannten bildungsferneren Familien sind benachteiligt, Kinder aus Migrantenfamilien haben es besonders schwer. Das beweisen seit Jahren diverse Untersuchungen und Studien, wie z. B. die PISA-Studie, die zeigt, dass Kinder von Akademikern mit viel größerer Wahrscheinlichkeit ein Gymnasium besuchen als Kinder aus Facharbeiterfamilien. Das spiegelt sich natürlich auch an den Hochschulen wider: “Die Frage, ob ein Kind ins Studium gelangt oder nicht, ist demnach zuallererst eine Frage des Bildungsstatus des Elternhauses”, wie die 18. Sozialerhebung des deutschen Studentenwerkes feststellt. Ihr zufolge nehmen 83% der AkademikerInnenkinder ein Studium auf, im Gegensatz zu nur 23% in der Gruppe der Nicht-Akademiker. Es zeigt sich, dass durch die Ausbildung zumeist lediglich die Klassenlage bzw. soziale Schichtzugehörigkeit der Eltern reproduziert wird.

Sollten die Bildungseinrichtungen Horte humanistischer und fortschrittlicher Ideen, Sprache und Veränderung hin zu neuen Gesellschaftsperspektiven sein, die die Hochschul- und Bildungspolitik ist es nicht. Im Hinblick auf die Hochschulen ist immer wieder von Autonomisierung die Rede. Was diese konkret bedeuten soll, ist den wenigsten klar und dass in deren Zuge studentische Rechte abgebaut und die Situation der Beschäftigten verschlechtert werden, spielt wohl auch nur eine untergeordnete Rolle. Das zeigt auch die kaum vorhandene mediale Aufmerksamkeit, die die Pläne der sächsischen Landesregierung zur Novellierung des Hochschulgesetzes erhalten.

Etwas medienwirksamer sind da schon die Elite-Uni-Pläne der Bundesregierung, in deren Zuge auch die Autonomisierungsbestrebungen zum Tragen kommen, durch die z. B. die Unis die Beschäftigung von Personal nun selbst in der Hand halten. Es geht um die sogenannte Exzellenz-Initiative der Bundesregierung, die die Voraussetzungen für Elite-Universitäten schaffen soll, an denen durch “Innovationen in Spitzentechnologie” dem deutschen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort ein Wettbewerbsvorsprung verschafft werden soll, der nur mit “gewöhnlichen” Unis nicht zu erreichen ist. Dafür fordert und fördert der Staat auch mehr Wettbewerb im Hochschulbereich selber, eben durch Reformen wie diese.

Die Entdemokratisierung der Hochschullandschaft kann damit nicht losgelöst von der verstärkten Ökonomisierung weiter Bereiche des gesellschaftlichen Lebens gesehen werden. Eine häufig gehörte Begründung für diese Gesetzesreform ist die angebliche Notwendigkeit einer wirtschaftsnahen Führung der Hochschulen. Der Rektor wird also zum Firmenchef und die Studierenden zu Kunden. AUSbildung als Ware, Studierende als Konsumenten: Das soll besser sein als BILDUNG und die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe an den Entwicklungsprozessen einer Hochschule? Außerdem wird mit dem Bild des Kunden ein unvollständiges Bild vermittelt, verbindet man doch mit Kunden immer auch die zahlenden Kunden. Und mit einem Rektor, der im Alleingang eine Gebührenordnung einführen bzw. ändern kann, kommt keine Freude auf.

Der Besuch einer Hochschule sollte mehr sein als eine Ausbildung, immerhin waren und sind(?) auch immer ein Ort der Allgemeinbildung im besten Wortsinn. In einer globalisierten Welt reicht es nicht den Lebenslauf in Richtung Karriere zu optimieren, der sprichwörtliche Horizont muss erweitert werden. Das geht aber nicht wenn ein Studium nur noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gesehen, Fachbereiche nur noch nach Drittmitteleinnahmen und Professoren nur noch nach wissenschaftlicher Leistung ohne Blick auf weiche Faktoren wie die Lehre beurteilt werden.

Leider ist es sehr unwahrscheinlich, dass noch ein Umdenken bei CDU und SPD im sächsischen Landtag einsetzt. Das neue Gesetz wird kommen und mit ihm die Autokratie an den Hochschulen, später dann vielleicht auch Studiengebühren. Die letzten Jahre waren geprägt von vielen Reformen an den Hochschulen, leider meist nicht zum positiven. Die große Chance der Studienreform durch den Bologna-Prozess und der damit verbundenen Umstellung vom Diplom auf das Bachelor-Master-System (BaMa) wurde, zumindest in Freiberg, mustergültig an die Wand gesetzt. Inhaltliche Diskussionen fanden kaum statt, die Stundenpläne sind übervoll und so unflexibel wie noch nie. Das kann man nicht dem BaMa-System allein in die Schuhe schieben und auch nicht nur den Angehörigen der Hochschulen, Reformen ohne entsprechende finanzielle Ausstattung können eben nicht gut funktionieren.

Für die Freiberger Universität wird sich mit dem neuen Gesetz gefühlt wahrscheinlich gar nicht so viel ändern. Rektor Prof. Unland hat, ungeachtet aller Verdienste für die Hochschule, in den letzten Jahren zunehmend einen leicht autokratischen Führungsstil an den Tag gelegt. Für die wirtschaftlich solide Situation der Bergakademie ist er ja nun mit dem Posten des Finanzministers belohnt worden. Bleibt nur zu hoffen, dass der von ihm gelobte “Corpsgeist” an der TU Freiberg mit dem Aufgaben immer “konstruktiv gelöst” werden konnten, ein bisschen nachlässt und nicht mehr nur die Studenten auf die Barrikaden gehen, wenn die Uni zu einem Unternehmen gemacht werden soll.

Update Das neue Hochschulgesetz ist mittlerweile in Kraft getreten. Rektor der TU Bergakademie Freiberg ist Prof. Meyer. Prof. Unland ist zwischenzeitlich zum Finanzminister in Sachsen berufen worden.