Die Gecekondus als Teil des türkischen Gesellschaftsvertrages
04. Mai 2009
Der Urbanisierungsprozess als nicht abgeschlossene Modernisierung und die paradigmatischen Schwierigkeiten bei der Beurteilung dieses Prozesses1
Einmal mehr lässt sich eine Phase konstatieren, in der wir uns mit den Begriffen der Neuerrichtung der Stadt und der Stadtumwandlung konfrontiert sehen.
Wie jedes Mal, so ist es auch dieses Mal, als würden wir uns einer solchen Anordnung das erste Mal gegenübersehen: Ohne zu fragen, warum wir mit einer solchen Frage immer wieder konfrontiert sind (wie Kapitalismus, ökonomische Probleme, Wohnungsfrage, Grundeigentumsraub, Dienstleistungen der Gemeinden usw.), diskutieren wir nicht die Ursache des Problems, sondern nur deren Oberfläche.
Grundsätzlich werden die Diskussionen in diesem Land (Türkei) und insbesondere die Diskussionen über die Stadt mit zweierlei Argumentationsweisen geführt: mit Argumenten, die sich auf das gesellschaftliche Interesse (die soziale Vernunft) gründen und mit Argumenten, die das Individualinteresse stützen.Während dieses Argumentationsprozesses erreichten die gemeinsam mit dem Begriff der Stadtumwandlung hervortretende Zentralverwaltung und die von dem Projekt Betroffenen eine Annäherung, die viel mehr Probleme beinhaltet als die vorhergehenden. Diese Annäherung wurde von denjenigen, die aufgrund der Betrachtung der gesellschaftlichen Daten verlangen, dass die Stadt sich zu einem lebenswerten gesellschaftlichen Raum entwickelt, niemals vorgesehen.
Diese Einigung zwischen dem Zentrum und den von der Zentrumsbildung Betroffenen bringt die Städte, in denen wir leben müssen, in einen “nichtlebbaren Zustand”, indem die Einigung jegliche auf ein gesellschaftliches Interesse ausgerichtete Diskussion unmöglich macht und zugleich mit den gleichen Daten in anderen Bereichen die Diskussion abschneidet. Gleichzeitig sorgt dies dafür, dass die Probleme, denen wir uns im Land gegenüber sehen, sich selbst stets von neuem produzieren, und es ermöglicht, dass diese Unlösbarkeit sich gesellschaftlich festigt. Dies macht es notwendig, das Problem trotz der damit verbundenen Unerfreulichkeit und des zu erwartenden Widerspruchs offen darzulegen. Das Kernproblem besteht darin, dass alle in der Diskussion gebrauchten Begriffe Produkt eines eurozentristischen Urbanisierungsprozesses sind und natürlicherweise damit nicht in der Lage, die spezielle historische Entwicklung sowie die gesellschaftliche Struktur (in) der Türkei zu erklären.
Die Annäherungen an die Phase(n) der Stadtbildung, -veränderung und -umgestaltung sowie die Bedeutung und Umsetzung der sich auf diese Annäherungen stützenden juristischen Begriffe finden im (gesellschaftlichen) Leben der Türkei keine genaue Entsprechung. Dies führt nicht nur dazu, dass durch die Brüche in der jeweiligen Bedeutung die Diskussion unergiebig wird, sondern darüber hinaus auch dazu, dass jeder von einer anderen Begebenheit spricht. Historisch sind Städte entstanden, indem sich Menschen in der Umgebung von Marktplätzen niedergelassen haben, an denen sie ihr soziales und gesellschaftliches Leben führten.
Mit dem Hervortreten des Feudalismus in der europäischen Geschichte wurden diese Plätze als Eigentum des Feudalherrn anerkannt, und diese Eigentumsbeziehung wurde gleichzeitig auf eine juristische Grundlage gestellt. Alle daraufhin in Richtung auf eine Urbanisierung erfolgenden Entwicklungen wurden grundsätzlich entsprechend den sich aus den Veränderungen in den Produktions- und Eigentumsverhältnissen sowie den sich aus den Auseinandersetzungen ergebendenden gesellschaftlichen Einigungen und Verträgen verwirklicht.
Aufgrund der mit der Entdeckung neuer Kontinente und Kolonialisierung verbundenen Entwicklung der Bourgeoisie veränderten sich die Produktions- und Eigentumsverhältnisse. Das Eigentum konzentrierte sich nunmehr in den Händen des Bürgertums. Mit der Erklärung der Gleichheit, Brüderlichkeit und Freiheit sammelte das Bürgertum die Massen hinter sich, beseitigte die feudalen Strukturen und wurde damit zugleich die einflussreichste gesellschaftliche Klasse. Die den Feudalherren unterworfenen Leibeigenen wurden “befreit”, indem sie proletarisiert wurden.
Diese historischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Diskussionen prägen die Bedeutung des heute gebrauchten Begriffs der Urbanisierung. Es ist keineswegs ein Zufall, dass in manchen europäischen Ländern der Begriff der Stadt und derjenige des Bürgertums denselben Ursprung haben. Denn der Begriff der Stadt in seiner heutigen Bedeutung bringt eine Einheit zum Ausdruck, die im Laufe der Geschichte aufgrund eines bestimmten gesellschaftlichen Lebens und Handelns, gesellschaftlicher Empfindungen und eines gesellschaftlichen Bewusstseins sowie eines besonderen Rechtsverständnisses entstanden ist. Aus dieser Perspektive stellen sich die Begriffe der Modernisierung und der Urbanisierung im europäischen Kontext als ineinander übergehende Einheit dar.
Man darf nicht vergessen, dass in all diesen Jahrhunderten das Eigentum und insbesondere das Grundeigentum die Entwicklungsgrundlage für den Begriff der Urbanisierung bildeten.
Heutzutage ist es nicht mehr möglich ein Land in Europa zu finden (mit Ausnahme der Länder des sozialistischen Blocks in Folge der dortigen Vergesellschaftung des Eigentums nach dem zweiten Weltkrieg), in dessen Grundbuch es ein unvollständiges Verzeichnis des Grundeigentums gibt. Das die Grundlage der Urbanisierung bildende Eigentum wurde damit von der Rechtsordnung mit höchster Wertigkeit versehen. Das beste Beispiel für die Verinnerlichung des Begriffs des Privateigentums stellt dabei der die Bedeutung des Hausverbots vollständig begreifende Schizophrene dar. Der auf einem solchen Verständnis von Stadtentwicklung beruhender Begriff von Stadtumwandlung ist natürlicherweise nicht ausreichend, um den Begriff der Stadtumwandlung in der Türkei und die darauf beruhenden Probleme analysieren zu können.
Dies beruht darauf, dass zur Zeit der feudalistischen Eigentumsordnung in Europa das Osmanische Reich, welches durch eine starke Zentralmacht und ein rationalistisches Führungsverständnis gekennzeichnet war, über Jahrhunderte keinerlei unbewegliches Eigentum anerkannt hat, der Herausbildung einer feudalistischen Ordnung keinen Raum gegeben hat und durch eine strikte Marktkontrolle eine als zentralmachtgefährdend betrachtete Kapitalakkumulation nicht zugelassen hat.
Die Zeit des 19. Jahrhunderts in der die Osmanen das unbewegliche Eigentum als Privateigentum grundsätzlich anerkannten und als des Rechtsschutzes würdig betrachteten, war gleichzeitig auch die Zeit in der sie davon ausgingen, dass auch im Osmanischen Reich eine dem Westen vergleichbare Urbanisierung notwendig sei. Dies war zugleich die Zeit des Verfalls des Osmanischen Reiches. Da es jenseits des Staates kein Kapital gab, welches in der Lage gewesen wäre, das alte System zu beseitigen, wurde die Aufgabe, den Staat zu retten und zu reorganisieren, von aus dem Staat hervorgegangenen Eliten übernommen. Deren Ansicht nach war die Rettung nur durch eine Modernisierung von oben nach unten möglich.
Die in dieser Zeit erfolgte Säuberung von Griechen und Armeniern, die den Handel in den Händen hielten und über 10 % der Bevölkerung stellten, und die Nationalisierung deren Vermögens muss, sowohl was das gesellschaftliche Leben als auch was die Urbanisierung angeht, als schwerer Schlag für die gesellschaftliche Entwicklung angesehen werden.
Das Eigentum dieser osmanischen Untertanen eigneten sich andere im Land lebende Menschen an. Damit wurde diese Phase zugleich zum größten Hindernis für die Herausbildung eines Rechtssystems.
Die Gründung der türkischen Republik muss als radikale Fortsetzung der von den osmanischen Eliten betriebenen Modernisierung von oben betrachtet werden.
Der wider das Volk von der Republik betriebene Modernisierungswahn zeigt sich auch im Verständnis von Urbanisierung. Es wurde versucht, die Urbanisierung durch das Aufstellen von Denkmälern auf zentralen Plätzen, Regierungspalästen und anderen offiziellen Gebäuden zu fördern. Auch die diese Konstruktion ergänzenden Bahnhofsviertel, die im Zentrum errichtet wurden, symbolisieren den Modernisierungsansatz, der vom Volk aber nur begrenzt mitgetragen wurde. Das Volk verwirklichte hingegen meist jenseits des Modernisierungsverständnisses der Zentralmacht an der Peripherie einen eigenen Ansatz städtischer Organisation, der die eigenen Werte und Bedürfnisse berücksichtigte.
Die vom Modernisierungsverständnis ohne Berücksichtigung des Volkes kreierte und sich in allen Bereichen reproduzierende Zentrum-Peripherie-Beziehung zeigte sich wie überall so auch in der Phase der Stadtentwicklung. Das Gleichgewicht zwischen Zentrum und Peripherie und das Verständnis der Bewahrung dieses Gleichgewichts kann als Basis der Herausbildung und Funktionsfähigkeit der gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Struktur der türkischen Republik betrachtet werden: hier zeigt sich die Qualität eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Kräften der Zentralmacht und dem Volk.
In diesem Zusammenhang reagiert das Volk nicht auf Modernisierungsmaßnahmen der Zentralmacht und gleichzeitig interveniert die Zentralmacht bezüglich der fortgeführten Verhältnisse an der Peripherie nicht.
Von der Gründung der Republik (1923) bis heute wurden die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Grundbesitzes noch nicht juristisch vollständig registriert.
Diese unvollständige Registrierung beruht nicht auf technischen Unzulänglichkeiten, sondern vielmehr auf dem auf das Grundeigentum gestützten Beziehungssystem zwischen Zentrum und Peripherie und auf der dadurch eröffneten Möglichkeit, das angespannte Gleichgewicht in einer Weise aufrechtzuerhalten, ohne dass sich die Spannung in einer Krise entlädt.
In der ersten Phase der Republik, in der Zeit bis zum Zweiten Weltkrieg, war es durch die geringere horizontale und vertikale Mobilität der Bevölkerung (verglichen mit der zweiten Phase) möglich, ein auf die Dichotomie von Zentrum und Peripherie gebautes Verständnis von Urbanisierung fortzuführen.
Am Ende des Zweiten Weltkrieges kam es allerdings aufgrund ökonomischer Gründe wie der Öffnung der Republik für Kapitalbewegungen sowie politischer Gründe wie des Übergangs zum Mehrparteiensystem und einer Einbindung der Türkei in das internationale Staatensystem zu einer verstärkten Abwanderung von den Dörfern in die Städte. Um das Gleichgewicht zwischen Zentrum und Peripherie unter diesen Umständen aufrechterhalten zu können, verschloss die Zentralmacht die Augen vor der Besetzung von staatlichem Boden durch die MigrantInnen und dem sich damit herausbildenden Phänomen des Gecekondus. In einer ersten Phase der Bevölkerungsbewegung in die Städte wurde die Herausbildung der Gecekondus als eine Art von Solidaritätsmodel betrachtet, das das Wohnungsproblem der Armen löste. Nach dem Zweiten Weltkrieg können die Gecekondus aufgrund der steigenden Grundstückspreise in den großen Städten nicht mehr als Solidaritätsprinzip für die Lösung der Wohnungsprobleme betrachtet werden.
Es ist festzustellen, dass die Gecekondu-„Inhaber“ einige Zeit später reich wurden: sie reichten die Armut an die neu aus den Dörfern Gekommenen über Mechanismen wie Miete und Grundstückrendite weiter.
Daher gibt es Stimmen, denen zufolge die Herausbildung der Gecekondus ein System wechselnder Armut kreiert hat. Wie sehr ein solches System auch zur ökonomischen und politischen Stabilisierung der Migrationsbewegung beigetragen haben mag, so ist es doch auch möglich, die negativen Auswirkungen der Aneignung des staatlichen Grund und Bodens und des auf deren stillschweigender Billigung durch das Zentrum beruhenden Gesellschaftsvertrages auf das heutige Rechtsverständnis festzustellen.
Das im kapitalistischen Rechtsverständnis als eines der wichtigsten Güter angesehene Eigentum wurde so aufgrund zwingender gesellschaftlicher Umstände in ein mit Gewalt seitens der Peripherie angeeignetes Gut verwandelt.
Wenn man sich vor Augen führt, dass es unmöglich ist, dass diejenigen, die sich Eigentum mit Gewalt aneignen, Recht verinnerlichen und einfordern, macht dies gleichzeitig verständlich, warum die in diesen Gegenden lebenden Menschen den vom Zentrum durchgeführten Folterungen, der Korruption und anderen rechtswidrigen Verfahrensweisen nicht entgegentreten.
Kurz gesagt stellt das Zulassen der Herausbildung der Gecekondus den Abkauf der Rechte und Forderungen der Peripherie auf Lösung ihrer Probleme auf rechtlichem Wege oder auf dem Wege politischer Organisierung dar.
Die auf illegalem Wege zu Grundeigentümern gewordenen Individuen sagen gegen diese ihnen vom Zentrum angebotene Möglichkeit zu, bezüglich der übrigen gesellschaftlichen Konflikte auf rechtliche und politische Forderungen zu verzichten.
Diese auf individueller Ebene sehr nachvollziehbare, rationale Haltung, stellt auf gesellschaftlicher Ebene gleichzeitig eines der größten Probleme dar, denen sich die Türkei gegenüber sieht. Am Ende dieser gesamten Entwicklung wurden in der Phase, in der wir uns befinden, 60 bis 70 % der großen Städte wie Istanbul und Ankara in Gecekondus verwandelt und damit die Zentralmacht und deren Verständnis von moderner Stadtentwicklung zum Gefangenen des Urbanisierungsverständnisses der Peripherie gemacht.
Heute werden die Diskussionen anstelle eines rationalen Verständnisses von Stadtentwicklung, welches ein effektives, auf Produktion ausgerichtetes und ausgleichendes Verständnis von einer modernen Stadt berücksichtigt und die Funktionalität eines solchen Verständnisses bewahrt, den Ausgleichsgedanken beiseite drängend auf der Basis eines die Unteridentitäten beachtenden in ein Kastensystem verwandelten postmodernen Verständnisses von Stadtentwicklung geführt.
Die Zentralmacht versucht sich von der Einkreisung des Zentrums durch die Peripherie dadurch zu retten, dass sie behauptet, ein effektives, die Produktion erleichterndes, ausgleichendes Konzept zu verfolgen. Man kommt sogleich auf den Gedanken, dass der Hintergrund der neuen Politik des Zentrums eine Umverteilung des Reichtums im eigenen Interesse sein könnte.
Die Peripherie versucht dagegen, indem sie die Qualität der die Herausbildung der Gecekondus sichernden Gemeinschaftswerte als Unteridentität behauptet und vorbringt, dass diese Identität erhaltenswert sei, die in der vorherigen Phase erzielte Rendite zu sichern.
Die Anwendung von Begrifflichkeiten, die die Gegebenheiten der Stadtentwicklung (aufgrund einer anderen gesellschaftlichen Entwicklung des Grundstückeigentums, die die Basis für den Modernismus im europäischen Sinne ist) in der Türkei nicht genau fassen, gibt den Parteien die Möglichkeit, unter dieser Begrifflichkeit ihre eigenen Interessen konkludent zu verwirklichen.
Solange das Zentrum-Peripherie-Konzept sowie der damit zusammenhängende Sozialvertrag, der die Umverteilung des staatlichen Grund und Bodens vorsieht, nicht im Vordergrund der Diskussion stehen, werden sich die Diskussionen und die Kritikpunkte bezüglich der Stadtentwicklungsprojekte wiederholen.
Der als Tragödie zu betrachtende Kampf zwischen Zentrum und Peripherie bezüglich der Stadtentwicklungsprojekte wandelt sich aufgrund der Wiederholung in eine Farce.
1 Die in diesem Text verwendeten Begrifflichkeiten wie Modernismus, Postmodernismus, Zentrum und Peripherie, Stadtentwicklung, Gecekondu usw. sind ohne jede negative oder positive Wertung zu verstehen.