AsylbewerberInnen haben in Deutschland in allen Belangen kein gutes Leben. Beschimpfungen auf offener Straße, Gewalt und in eskalierenden Situationen sogar Pogrome gehen auf Einstellungen in der Mehrheit der Bevölkerung zurück, auf die die Politik wenig Einfluss hat und die ohne einen grundlegenden Wandel der Gesellschaft auch nicht verschwinden werden. Dennoch gibt es nicht wenige, die Dankbarkeit von Asylsuchenden erbitten, hier aufgenommen zu werden, denn in Deutschland zu leben ist ein Privileg, dass nicht so gerne geteilt wird.

Vor 15 Jahren wurde das Asylrecht weitgehend abgeschafft. Seitdem erhalten nur noch jene Menschen Asyl, die politische oder sexuelle Verfolgung nachweisen können und per Luftweg nach Deutschland kommen, oder auf dem Landweg von den Außengrenzen der EU bis nach Deutschland unentdeckt bleiben. Die so genannte “Drittstaatenregelung” sieht nämlich vor, dass Menschen, die sich vor der Einreise bereits in einem Land befanden, wo sie vor Verfolgung geschützt waren (sicheres Drittland), dorthin zurückgeschoben werden können. Diese Regelung gilt EU-weit, wodurch es nicht selten zu Kettenabschiebungen kommt, an deren Ende sich die Asylsuchenden wieder an den Außengrenzen der EU befinden. Meist sind das Spanien oder Griechenland, in denen noch restriktivere Gesetze gelten.

Die Kosten für eine Flugreise sind enorm und die Ungewissheit groß. Von 30759 gestellten Anträgen auf Asyl in Deutschland im Jahr 2006 wurden lediglich 251 positiv beschieden. Das sind weniger als 1%. Für den Rest besteht die Möglichkeit den Bescheid anzufechten und sich in mehrere Jahre dauernden Verfahren durch immer höhere Instanzen zu klagen. In dieser Zeit ist ihr Status völlig ungeklärt und sie sind den selben Beschränkungen unterworfen wie alle AsylbewerberInnen. Die Residenzpflicht, die es in dieser Form nur in Deutschland gibt, verbietet AsylbewerberInnen das Verlassen des ihnen zugeteilten Landkreises. Werden sie in einem anderen Landkreis erwischt, gilt dies als Straftat. Leben müssen sie in zugeteilten Wohnheimen oder Wohnungen. In einigen Regionen in Deutschland stehen einem Flüchtling nur 4,5m² Wohnfläche zu, teilweise müssen zum Duschen Wege von 300 Meter unter offenem Himmel auf sich genommen werden.

Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge in Deutschland nicht arbeiten. Asylsuchenden ist es im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in Deutschland ganz verboten. Selbst mit Arbeitserlaubnis ist es allerdings schwer einen Job zu finden, denn Deutsche, EU-BürgerInnen oder andere AusländerInnen müssen bei der Vergabe eines Jobs bevorzugt genommen werden.

Auch im Konsum werden AsylbewerberInnen eingeschränkt. Für Nahrungsbedarf gibt es in den meisten Landkreisen vorgefertigte Pakete oder Chipkarten, mit denen sich nur in bestimmten Läden zu teilweise überteuerten Preisen einkaufen lässt. In Einzelfällen hatten Stadtverwaltungen gar Abkommen mit Lebensmittelhändlern getroffen.

Trotz dieser gravierenden Zustände hat die Linke die Flüchtlingsarbeit weitgehend aus den Augen verloren. Sei es, weil sie ein Strukturproblem größerer gesellschaftlicher Ursachen ist, sei es, weil sie keine Lobby hat. Dennoch gilt es auch in kapitalistischen Zusammenhängen für Verbesserungen zu kämpfen. Dass Flüchtlingsarbeit keine Lobby hat ist Auswirkung der Zustände, nicht ihre Ursache.