Fritz BauerFritz Bauer und die juristische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Nationalsozialismus blieb in der Bundesrepublik Deutschland rudimentär. Dies hatte hauptsächlich mit der politischen und ideologischen Verwurzelung der deutschen Nachkriegsgesell- schaft im Nationalsozialismus zu tun. Im Bereich der Justiz war diese Verwurzelung aufgrund der personellen Kontinuitäten beson- ders folgenreich. So waren Mitte der 50er Jahre knapp 80% der Richter des Bundesgerichtshofs (BGH), des obersten deutschen Straf- gerichts, bereits zu NS-Zeiten Richter gewesen und in den 60er Jahren lag dieser Anteil noch bei etwa 70%. Der BGH war mit seiner restriktiven Rechtsprechung etwa zur Abgrenzung von Täterschaft und bloßer (geringer bestrafter) Teilnahme oder zur Rechtsbeugung mitverantwortlich dafür, dass die strafrechtliche Verfolgung der deutschen Täter begrenzt blieb.

Einer der wenigen Justizangehörigen, die der Verfolgung von NS-Straftaten besondere Bedeutung beimaßen, war Fritz Bauer, der zehn Jahre als Generalstaatsanwalt in Frankfurt a. M. wirkte. Bezeichnend ist, dass er als linker Sozialdemokrat und Jude erst 1949 aus dem schwedischen Exil in die Bundesrepublik zurückkehrte.

Irmtrud Wojak hat in diesem Jahr die erste umfassende Biographie über Fritz Bauer veröffentlicht. In dieser schildert sie in dichter Weise die drei Epochen im Leben Bauers: die Zeit bis zu seiner Flucht nach Dänemark 1936, das Exil in Dänemark und Schweden bis zum Jahr 1949 und die Jahre nach der Rückkehr nach Deutschland bis zu seinem plötzlichen Tod 1968.

Fritz Bauer wurde nach Studium und Promotion 1928 jüngster Amtsrichter in Deutschland. Aufgrund seiner politischen Aktivitäten in der SPD und ab 1930 als Vorsitzender der Ortsgruppe Stuttgart des “Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold” wurde er im April 1933 von der Gestapo verhaftet. Zunächst saß er im KZ Heuberg, später dann in der Ulmer Strafanstalt in Haft und wurde Ende 1933 wieder entlassen. 1936 rettete er sich ins dänische Exil und musste gemeinsam mit den dänischen Juden 1943 weiter nach Schweden fliehen. Auch im Exil blieb er politisch aktiv. 1945 bis 1949 lebte er dann noch einmal in Dänemark.

Ab 1949 war er zunächst als Landgerichtsdirektor und dann als Generalstaatsanwalt in Braunschweig tätig. Schon hier bildete die Verfolgung von NS-Straftätern einen Schwerpunkt seiner Arbeit. Zentrales Motiv für Bauer war es dabei, das Strafrecht zu nutzen, um die für einen demokratischen Neuaufbau von ihm als notwendig erachtete Aufklärung zu ermöglichen. 1956 wechselte er als Generalstaatsanwalt nach Frankfurt a. M. und blieb in dieser Position, in der er einige der wichtigsten Ermittlungsverfahren gegen NS-Täter in der BRD leitete, bis zu seinem Tod 1968.

Zu diesen Verfahren gehören die Ermittlungen gegen den “Euthanasie”-Professor Werner Heyde, dem die Ermordung von 100.000 behinderten und kranken Menschen zur Last gelegt wurde, sowie die Ermittlungen im sogenannten Darmstädter Einsatzgruppenprozess, der erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte zur Thematisierung der Mitwirkung der Wehrmacht an den Verbrechen der SS führte. Im Jahr 1960 wurde auf Hinweis Bauers Adolf Eichmann in Argentinien gefasst und vom israelischen Geheimdienst nach Jerusalem gebracht.

Auch das bedeutendste Strafverfahren gegen NS-Täter in der BRD, der Auschwitz-Prozess, ging auf die Initiative Bauers zurück. Nachdem im Februar 1959 auf seinen Antrag hin der BGH das Landgericht Frankfurt a. M. bezüglich aller in Auschwitz begangener Straftaten für zuständig erklärt hatte, begann der Auschwitz-Prozess am 20. Dezember 1963. Angeklagt waren u.a. die beiden Adjudanten des Lagekommandanten Mulka und Höcker. Nach 182 Verhandlungstagen wurde am 20. August 1965 das Urteil gegen 20 der ursprünglich 22 Angeklagten im Verfahren gegen “Mulka und andere” verkündet. Zentraler strafrechtlicher Streitpunkt des Prozesses war die Frage der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme. Das Gericht vertrat insoweit die vom BGH gestützte Auffassung, dass Taten, die im Rahmen der Befehlshierarchie begangen wurden, als reine Teilnahmedelikte zu werten seien.

Fritz Bauer vertrat hingegen die Ansicht, dass auch solche Personen, die auf Befehl handelten, aufgrund des enormen Unrechts, an dem sie beteiligt waren, als Täter anzusehen seien. Die Tatsache, dass sich diese Auffassung nicht durchsetzte, trug zu dem in der BRD hegemonialen Bild einer allein schuldigen NS-Führungsgruppe und einer verführten und unter Zwang handelnden deutschen Bevölkerung bei.

Bauers Haltung zur Verfolgung der NS-Verbrechen, die er auch in vielen Veröffentlichungen versuchte deutlich zu machen, wurde von breiten Kreisen in der BRD entschieden abgelehnt. Es löst Traurigkeit aus zu lesen, wie einsam Bauer viele der Auseinandersetzungen führen musste. So hatte er in den letzten Lebensjahren, der vielen Anfeindungen in Deutschland müde geworden, überlegt, wieder nach Dänemark zu emigrieren. Sein engeres Umfeld überzeugte ihn jedoch zum Bleiben. Diese Situation Bauers in Frankfurt schildert Irmtrud Wojak in ihrem Buch sehr eindrücklich.

Irmtrud Wojak, Fritz Bauer, Eine Biographie, C.H. Beck