Der verurteilte Holocaustleugner und ehemalige NPD-Vorsitzende Günter Deckert ist am 15. April mit seiner Klage gegen einen Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen gescheitert. Das Chemnitzer Verwaltungsgericht konnte keinen Mangel am amtlichen Vorgehen des Landratsamtes feststellen. Durch den Bescheid wird Deckert untersagt, öffentliche Veranstaltungen auf dem Gelände des alten Gasthofes in Gränitz zu veranstalten. Deckert hatte den Gasthof 2001 für 20000 DM erworben und plante, dort ein nationales Zentrum zu errichten. Seitdem fanden am Haus zahlreiche Renovierungsarbeiten und des öfteren Nazitreffen statt, so zuletzt am 19. Dezember die Weihnachtsfeier und Mitgliederversammlung der regionalen NPD. Am 17. April trafen sich außerdem etwa 100 Nazis zu einem “Zeitzeugenvortrag” und anschließendem Liedermacherabend höchstwahrscheinlich auch im Gasthof in Gränitz. Der Gasthof ist damit Rückzugs- und Veranstaltungsraum für Nazis aus der Region und stellt trotz des Verbotes der öffentlichen Nutzung eine erhebliche Gefahr da. Weitere Ereignisse rund um Deckert und sein Nazizentrum sind auf dem Infoblog gegen das Nazizentrum in Gränitz dokumentiert.