Am 28. September sollen in Freiberg insgesamt 10 neue Stolpersteine verlegt werden. Einer davon erinnert an Max Freud, der 1942 im KZ Dachau ermordet wurde.

Max Freud (1883-1942) (Quelle: Stadtarchiv)

Max Freud (1883-1942) (Quelle: Stadtarchiv)

„Mein Weg, Herr Oberbürgermeister, ist schon bestimmt. Ich ziehe die logischen Konsequenzen der heutigen Zeit, nur möchte ich meine Frau, die ich durch die Heirat als Nichtarier unglücklich gemacht habe…retten“, schreibt der Freiberger Max Freud in tiefster Verzweiflung Anfang März 1939 an den damaligen Freiberger Oberbürgermeister Dr. Werner Hartenstein.

Nur selten vermögen trockene Akten das Bild einer menschlichen Tragödie so bedrückend nachvollziehbar machen, wie jene, die sich im Stadtarchiv Freiberg unter „Ausländersachen 1935 – 1945“ zu dem aus dem tschechisch-polnischen Grenzgebiet Teschen (heute Cieszyn/?eský T?šín) stammenden Handelsvertreter Max Freud noch heute finden lassen.

1909 hatte sich der damals 26-Jährige in Freiberg niedergelassen und war hier 1911 zum lutherischen Glauben konvertiert. Früh in erster Ehe verwitwet, heiratete er hier ein zweites Mal und ernährte als sächsischer Vertreter eines großen Weinhauses aus Bingen am Rhein eine bald immer größer werdende Familie mit vier eigenen Kindern und einem Pflegekind. Ein Freiberger Polizeibeamter beschrieb ihn – inmitten der Judendemagogie der Nazis - als einen „eher ruhigen, etwas menschenscheuen“, nie streitsüchtigen und nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommenen Mann. Dennoch war Max Freud seit dem Machtantritt der Nazis 1933 immer stärker unter Druck geraten und an den Rand der Gesellschaft getrieben worden. Das Freiberger Arbeitsamt entzog ihm – selbstverständlich durch Nazi-Gesetze gedeckt - im Sommer 1938 die Arbeitserlaubnis. Ende 1938 musste er seinen Gewerbeschein abgeben. Immer verzweifelter versuchte Max Freud, sich und seine Familie vor dem Ruin zu retten.

Spätestens nach dem Novemberpogrom der Nazis, der sog. „Reichskristallnacht“ am 9. November 1938, mag ihm wie so vielen anderen verfolgten Juden endgültig klar geworden sein, dass es nicht mehr allein um die wirtschaftliche Existenz ging. Sein geradezu Flehen um auch nur geringste Hilfe bei Arbeitsamt, Gewerbeamt, Oberbürgermeister, ja selbst bei der Gestapo, verhallten wirkungslos. Er war in die bürokratischen Mühlen der Judenverfolgung „von Amts wegen“ geraten, die keine Ausnahme und erst recht keine Gnade vorsah. Um wenigstens seine nichtjüdische Frau und seine, nach der Terminologie der Nürnberger Rassengesetze, „halbjüdischen“ Kinder zu schützen, beugte er sich dem Druck der Nazis auf „Annullierung“ seiner Ehe, möglicherweise nicht ahnend, dass er damit für sich selbst den letzten Schutz in einer, wie die Nazis es nannten, „privilegierten Mischehe“ verlor. Er versuchte nun vergeblich, eine Auswanderungsgenehmigung in seine Geburtsheimat zu erlangen (die inzwischen kurzzeitig polnisch geworden war, bevor die Wehrmacht Polen im September 1939 angriff und auch diese Beskidenregion, aus der Max Freud stammte, dem Deutschen Reich einverleibte). Schließlich bot er sogar seinen Militärdienst in der Deutschen Wehrmacht an – natürlich erst recht vergeblich.

Er musste seine Freiberger Wohnung in der Johannisstraße 1 verlassen, in der er dreißig Jahre lang unbescholten gewohnt hatte; ein Freiberger Leidensgefährte bot ihm nun übergangsweise Unterkunft in der Lange Straße 41. Nicht auszuschließen ist jedoch auch, dass Freud nach dem am 30. April 1939 in Kraft getretenen „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“, das den Mieterschutz für Juden aufhob und Juden verpflichtete, wohnungslose Juden bei sich aufzunehmen, gezwungen wurde, in die Lange Straße 41 zu ziehen, die einem – nach Naziterminologie – „Halbjuden“ gehörte, da er durch seine Scheidung und den erzwungenen Auszug aus der Johannisstraße wohnungslos geworden war. Immer wieder sah er sich Denunziationen und Verleumdungen ausgesetzt. So argwöhnte eine Freiberger „Weinverteilerfirma“ in einer Anzeige Mitte 1939, Max Freud gehe weiter einem für ihn nicht mehr erlaubten Gewerbe, dem Weinhandel, nach und nutze, möglicherweise illegal, dazu ein Fahrzeug, das zu besitzen doch inzwischen allen Juden untersagt sei. Obwohl wirtschaftlich, sozial und selbst familiär vernichtet, sah er sich immer wieder mit neuen Verleumdungen konfrontiert, 1940 etwa durch seinen ehemaligen Vermieter. Möglicherweise deshalb verließ Max Freud schließlich im Juli 1940 Freiberg und zog in das ihm anonymer erscheinende Dresden. Die „Ausländerveränderungsmeldung“ beim Freiberger Meldeamt ist seine letzte Freiberger Spur, die sich im Stadtarchiv finden lässt. Es ist jedoch eine andere Lesart wahrscheinlicher: durch die „Verordnung über die reinliche Scheidung zwischen Juden und Ariern in Dresden“ von 1940 wurden Juden gezwungen, bis zum 31. März 1940 in sog. „Judenhäuser“ zu ziehen, von denen es in Dresden zu diesem Zeitpunkt 32 gab („um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden“).

Auf die letzte Spur überhaupt führt das „Gedenkbuch der Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933 – 1945“, inzwischen online einsehbar beim Bundesarchiv:
Am 7. Juli 1942 – vor genau 67 Jahren - wird Max Freud in das KZ Dachau verschleppt. Recherchen in den Archiven der KZ-Gedenkstätten Dachau und Buchenwald offenbaren, dass gegen Max Freud am 25. November 1941 „Schutzhaft“ angeordnet wird, aus der er viereinhalb Monate später, am 10. April 1942, in das KZ Buchenwald verschleppt wird. Sein Einlieferungsschein unter der Häftlingsnummer 3872 trägt den handschriftlichen Vermerk: „hat eine arische Frau geküßt“!
Als „jüdischer Rasseschänder“ gebrandmarkt, wird er am 6. Juli 1942 in das KZ Dachau verlegt.
Nur zwei Monate später, am 5. September 1942, im Alter von nur 59 Jahren, kommt Max Freud dort ums Leben.

Max Freud ist einer von zehn allein seit der letzen Verlegung von „Stolpersteinen“ in Freiberg im Oktober 2008 neu entdeckten Opfer der Verfolgung Freiberger Bürger durch das NS-Regime.