19. Mai 2010

Reza Ghanbary lebt seit fast 15 Jahren im Asylbewerberheim in Freiberg.
Reza Ghanbary ist 50 Jahre alt und musste aus der Islamischen Republik Iran fliehen. Aufgrund seiner politischen Verfolgung stellte er in Deutschland einen Antrag auf Asyl. Das war vor fast 15 Jahren. Was ihn zur Flucht bewegte, warum er noch immer im Asylbewerberheim in Freiberg leben muss und welche Umstände nun bald seine Situation verbessern könnten, erklärte er in einem kurzem Gespräch.
Die iranische Diktatur der Mullahs lässt weder unabhängige Medien zu, noch gewährt sie grundlegende Frauen- und Menschenrechte für ihre Bevölkerung. Dementsprechend groß stellt sich auch die Gefahr für diejenigen dar, welche sich nicht mit solchen Verhältnissen anfreunden wollen. Auch für den Iraner Reza Ghabary wurde es gefährlich, als er zusammen mit anderen Studierenden gesellschaftskritische Karikaturen verfasste und verteilte. Er war gezwungen, das Land zu verlassen, um sich in Sicherheit zu bringen. Da er ohne Zweifel bei einem Flug ins Ausland von den Behörden entdeckt worden wäre, blieb ihm, wie den meisten anderen Flüchtlingen auch, nur die Möglichkeit, sich an Schmuggler zu wenden und auf dem öden Landweg den Staat über die Türkei zu verlassen. „Alle Flüchtlinge aus dem Iran sind politische Flüchtlinge“, so Reza. Um sich vor iranischen Repressionsorganen zu schützen, stellte er also vor fast 15 Jahren in Deutschland seinen ersten Antrag auf politisches Asyl. Damit brachte er sich ein weiteres Mal in Gefahr. Die iranischen Behörden registrieren genau, welche ihrer Staatsbürger_innen politisches Asyl im Ausland beantragen. „Wer in Europa oder den USA politisches Asyl beantragt, wird automatisch vom iranischen Regime als Staatsfeind angesehen.“ Die Gefahr, die ein iranischer Flüchtling nach einer Abschiebung ausgesetzt wäre, ist also enorm hoch. Dennoch lehnten die deutschen Behörden seinen Asylantrag bereits zweimal ab. Mangelnde Beweise für seine oppositionelle Aktivität führten zu diesen Entscheidungen. Trotz mehrfacher Anfragen und Bitten bei seinen Verwandten und Bekannten im Iran blieben seine Beweise aus. Ob hier die iranischen Behörden bewusst eingeschritten sind, oder ob die Angehörigen mit der Angst, sich selbst in Gefahr zu bringen schwiegen, kann nicht geklärt werden.
In den vielen Jahren, die Reza verweilen musste, um auf die Entscheidungen des „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“, sowie der „Ausländerbehörde“ zu warten, knüpfte er viele soziale Kontakte in Freiberg. Diese ermöglichten es ihm, seine Leidenschaft - die Kunst - auszuüben. Ohne Arbeitserlaubnis engagierte er sich ehrenamtlich bei verschiedenen Projekten und Festen und präsentierte z.B. im Interkulturellen Café (InCa) eine Ausstellung seiner Werke.
Obwohl Reza nach einer möglichen Abschiebung in den Iran keine Perspektiven mehr hätte, entschied er sich für ein gewagtes Unterfangen. Die 2007 in Kraft getretene neue Bleiberechtsregelung für Altfälle, die bereits länger als 8 Jahre in Deutschland warten, könnte auch für Reza gelten, der sich bereits wesentlich länger in Deutschland aufhält. So motivierte ihn jedenfalls der Sachbearbeiter der Mittelsächsischen Ausländerbehörde, der mit seinen Unterlagen betraut worden war. „Gute Chancen“ räumte man ihm ein. Die Bedingung, die Reza allerdings nur schwermütig eingehen konnte war, dass er seinen iranischen Pass abgeben musste und sich damit im Falle einer Ablehnung in akuter Abschiebungsgefahr befand. Ständen die Chancen nicht gut, so hätte er diesem niemals zugestimmt. Die Altfallregelung für Reza wurde aus verschiedenen Gründen zurückgewiesen und Reza erhielt den Abschiebungsbescheid. Das bedeutet für einen Flüchtling, dass er innerhalb von 2-4 Wochen das Land verlassen muss und ansonsten mit dem Flugzeug zwangsabgeschoben wird, sowie anschließend die Kosten für den Einsatz tragen muss. Nach zwei abgelehnten Asylanträgen und einem zurückgewiesenen Regelfall für Altfälle, überfiel Reza die Angst, den iranischen Behörden nach fast 15 Jahren nun doch ausgeliefert zu werden. Es ist nicht klar, was ihn im Iran erwarten würde. Ob er im Iran im Gefängnis einsitzen müsste, oder anderweitiger Repressionen ausgesetzt wäre ist ungewiss, mit Sicherheit jedoch würde ihm dort Gefahr von den staatlichen Verfolgungsbehörden drohen, da er als ein politischer Staatsfeind gesehen wird. Als letzte juristisch verbliebene Möglichkeit wendete sich Reza in diesem Jahr in einem Brief an die sächsische Härtefallkommission mit der Bitte, sich mit ihm zu befassen. Er beschrieb seine freiwillige Arbeit, Kindern Kunst und Kultur zu lehren und erzählte von seiner Ausstellung. Viele Vereine und Initiativen unterstützten ihn, in dem sie seine Aktivitäten dankend bestätigten. Nicht zuletzt durch das Engagement von Sozialarbeitern der Migrationshilfe kam letztlich die Nachricht, dass sich die sächsische Härtefallkommission mit dem „Fall“ Reza Ghanbary beschäftigen wird. Mit viel Hoffnung wird nun die Entscheidung erwartet. Bestätigt die Kommission Rezas Integrationsbemühungen und berücksichtigt die aktuelle politische Lage im Iran, so bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis sowie Arbeitserlaubnis und darf sich endlich eine Wohnung außerhalb des Asylbewerberheims suchen, in dem er nun ebenfalls bereits fast 15 Jahre zusammen mit anderen Flüchtlingen lebt. Im Falle der Ablehnung würde sein derzeitig ausgesetzter Abschiebungsbescheid wieder wirksam und Reza müsste in kürzester Zeit das Land verlassen.
An dieser Stelle wünsche ich Reza Ghanbary im Namen der Redaktion viel Glück und hoffe, dass er sich mit einem positiven Entscheid endlich voll und ganz und ohne Angst seiner Leidenschaft, der Kunst, widmen kann. Auch nach einem möglichen positiven Bescheid sollte jedoch nicht vergessen werden, dass Reza Ghanbary bis jetzt fast ein Drittel seines Lebens im Freiberger Asylsuchendenheim verbringen musste und damit leider kein Einzelfall in Deutschland ist.